Referenzen
Die hohe Wertschätzung von Pro Bhutan e.V. und seiner Förderer in Bhutan ebenso wie unser Ansehen in Deutschland sind u.a. die Gründe für die großzügige Unterstützung seitens privater Spender und gemeinnütziger Institutionen in Deutschland.
Pro Bhutan e.V. als gemeinnütziger Verein ist im Vereinsregister beim AG/Vereinsgericht Freiburg i.Br. unter Nr. VR 411349 und im Finanzamt Freising, Bayern unter Nr.115/110/20699 geführt.
Zahlreiche Institutionen wie das „Komitee Ärzte für die Dritte Welt“, Frankfurt, „Sternstunden – wir helfen Kindern“ (der humanitäre Hilfsverein des Bayerischen Rundfunks), „BILD hilft – Ein Herz für Kinder“ (der humanitäre Hilfsverein der BILD ZEITUNG), sowie für Personal-Entsendungen CIM, Frankfurt (Centrum für Internationale Migration und Entwicklung, BMZ) und SES – Senior Experts Service, Bonn, haben unsere großen Projekte erst möglich gemacht.
Die deutsche Botschaft in New Delhi, auch für Bhutan zuständig, und das Auswärtige Amt, Berlin, stehen voll hinter unseren Projekten.
Für die besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, in diesem Fall um die deutsch-bhutanischen Beziehungen durch die Pro Bhutan – Tätigkeit, hat der Bundespräsident Botschafter a.D. Harald N. Nestroy 2009 das Bundesverdienstkreuz 1. Kl. und Dr. Werner Haring 2017 das Bundesverdienstkreuz verliehen, gleichermaßen für alle Mitglieder, Spender und Förderer!

Das Ansehen von Pro Bhutan und unserer Projekte in Bhutan zeigt sich auch darin:
Der König von Bhutan hat H. Nestroy

Der Ausdruck der Wertschätzung unserer Projekte für die Menschen in Bhutan seitens aller gesellschaftlicher Kreise Bhutans anlässlich des 30-jährigen Jubiläums im November 2022 in Thimphu war überwältigend!
„Pro Bhutan“ hat 2006 mit der Regierung von Bhutan ein „Rahmen-Abkommen über Zusammenarbeit“ abgeschlossen. Es wurde alle 5 Jahre verlängert und ist zumindest bis 2026 gültig. Es ist ein Privileg, ein ungewöhnlicher Vertrauenserweis und Anerkennung für „Pro Bhutan“. Es bedeutet eine große Vereinfachung. Denn seit 2006 sind für unsere Projekte nur noch kurze Projektabkommen unter Verweis auf das Rahmenabkommen erforderlich; denn in diesem sind alle allgemeinen Fragen (Arbeitsbedingungen für ggf. entsandtes Personal wie Ärzte, medizinisches Personal etc., Zollfreiheit für Einfuhren von Material für die Projekte, Verfahren bei Geldtransfers, Steuerfragen, Haftung, Buchprüfung, etc. geregelt.

